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Mitglieder
Aktuell hat der Verein 29 ordentliche Mitglieder. Die Zahl der außerordentlichen Mitgliedschaften wächst erfreulicherweise ständig. Der aktuelle Stand aller Mitgliedschaften: » Hier
Weitere Infos zur Struktur der Mitgliedschaft finden Sie » Hier
Wenn Sie auch unserem Verein beitreten wollen: » Hier ist das Antragsformular.
Abb.:
Außerordentliche VFIB-Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des Vereins können werden
- die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch den oder die jeweils zuständigen Bundesminister),
- die Länder der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den jeweils zuständigen Landesminister),
- die Ingenieurkammern der Länder der Bundesrepublik Deutschlands sowie die Bundesingenieurkammer,
- die Fortbildungseinrichtungen der Ingenieurkammern in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland,
- die kommunalen Spitzenverbände des Bundes und der Länder,
- die Ausbildungsstandorte als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als gemeinnützige Fortbildungseinrichtungen.
Außerordentliche Mitgliedschaften ohne Stimmrecht sind zulässig.
Außerordentliche Mitglieder sind auch die Städte. Zu den ersten kommunalen Mitgliedern gehören die Städte Aachen, Bochum, Düsseldorf, Freiburg, Bielefeld, Hamm, Pforzheim und Stuttgart. Weitere Städte sind inzwischen beigetreten.
Mittlerweile sind auch namhafte Ingenieurbüros als außerordentliche Mitglieder aufgenommen worden.
Die Mitgliedschaften werden schriftlich beantragt. Über den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung, sonst der erweiterte Vorstand.