5. Auflage ab September 2022 erhältlich!
Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Stand 31.05.2022

In die nunmehr bereits 5. Auflage der VFIB-Empfehlung wurden wichtige Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, so u.a.:

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Gabionen,
  • Überarbeitung der Excel-Datei „7_Zeitaufwand+Kosten“ und der Hilfedatei,
  • Aktualisierung der Technischen Regelwerke und der Vordrucke für die Vertragsgestaltung,
  • Überarbeitung und Ergänzung der Arbeitshilfen in Teil VII.
  • Neues Zulassungsverfahren für Bauwerksprüfungen als Open-House-Modell

Die VFIB-Empfehlung richtet sich sowohl an öffentliche und private Baulastträger als auch an Ingenieurbüros, die mit Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 befasst sind. Inzwischen stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und angemessenen Honorierung dieser verantwortungsvollen Aufgabe dar und wird vom BMDV bei einer Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung an Dritte zur Anwendung empfohlen (siehe RI-EBW-PRÜF, Abschnitt 1, Absatz 7).

Neben Hinweisen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Ausschreibung und Vergabe enthält sie auch Leistungsbeschreibungen für Hauptprüfungen und Einfache Prüfungen, Vorschläge zur Aufwands- und Kostenermittlung dieser Leistungen, Vordrucke zur Angebotseinholung und Vergabe der Bauwerksprüfung sowie Arbeitshilfen für die Vor-Ort-Prüfung. Auf dem zugehörigen USB-Datenträger werden die Vordrucke, Arbeitshilfen und Berechnungsmodule für Aufwand und Kosten der Bauwerksprüfung als bearbeitbare Dateien zur Verfügung gestellt.

Das Open-House-Modell für die Bauwerksprüfung ist ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmen während der Vertragslaufzeit offen steht und bei dem der öffentliche Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft. Da der Auftraggeber hierbei Verträge mit allen interessierten Unternehmen schließt, ohne eine selektive Auswahl zu treffen, liegt damit kein dem Vergaberecht unterliegender Beschaffungsvorgang vor, sondern ein einfaches Zulassungssystem. Ein derartiges Zulassungssystem wurde 2022 erstmalig von der Autobahn GmbH des Bundes für Bauwerksprüfungen erfolgreich durchgeführt. Die Grundzüge des Zulassungsverfahrens werden erläutert.

Die Mitglieder des VFIB erhalten die Austauschlieferungen als Serviceleistung kostenlos zugesandt. Deshalb können wir Ihnen nur empfehlen: Werden Sie Mitglied im VFIB. Sie unterstützen damit unsere Arbeit und werden immer mit den aktuellsten Informationen zur Bauwerksprüfung versorgt.

Die VFIB-Empfehlung kann zum Selbstkostenpreis von 30,00 € als Download über die Geschäftsstelle des VFIB e.V. bestellt werden.

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Für die Fortschreibung der VFIB-Empfehlung sind wir auch zukünftig auf Ihre Unterstützung angewiesen. So benötigen wir für die Aufwandsermittlung der Grundleistungen für große Bauwerke (Brücken, Lärmschutzwände, Trog- und Stützbauwerke mit mindestens 2000 m² Bauwerksfläche) sowie für Gabionen und Tunnelbauwerke aller Größen weiterhin Angaben über den tatsächlich benötigten Zeitaufwand und/oder die abgerechneten Honorare durchgeführter Bauwerksprüfungen. Außerdem bittet Sie der VFIB darum, Ihre Erfahrungen und Anregungen mitzuteilen.

Informationen zur Sammlung von Aufwandswerten

Bitte senden Sie Ihre Informationen und/oder die Tabelle(n) mit den gesammelten Auwandswerten an das folgende Funktionspostfach

empfehlung@vfib-ev.de


VFIB-Empfehlung | Inhalt

Anwendungsbereich

Hinweise zur Vergabe von Bauwerksprüfungen
Leistungsbeschreibung Hauptprüfung (Inhaltsverzeichnis)
Leistungsbeschreibung Einfache Prüfung (Inhaltsverzeichnis)
Ermittlung des Zeitaufwandes für Grundleistungen
(Inhaltsverzeichnis und Beispiele)

Technische Regelwerke und Richtlinien
Vordrucke (Inhaltsverzeichnis)
Arbeitshilfen für die Bauwerksprüfung (Inhaltsverzeichnis)
Impressum

 

Anwendungsbereich

Die „VFIB-Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leis-tungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ (im Weiteren „VFIB-Empfehlung“) gilt für die Prü-fung und Überwachung von Ingenieurbauwerken an Straßen und Wegen nach DIN 1076 „Inge-nieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“, nachfolgend vereinfachend Bauwerksprüfung genannt.

Sie ist nicht anzuwenden für die Prüfung von Eisenbahnbrücken und Hochbauten (z. B. Fern-sehtürme, Funkmaste, Windkraftanlagen u. ä.).

Im Teil I werden allgemeine Hinweise für die Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung gegeben.

Die Teile II und III enthalten Empfehlungen für Leistungsbeschreibungen der Hauptprüfungen und Einfachen Prüfungen von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076.

In Teil IV ist die Ermittlung des Zeitaufwandes für Grundleistungen zur Durchführung von Bauwerksprüfungen dargestellt. Die Zeitaufwandsermittlung ist für nachfolgende Arten von Ingenieurbauwerken anwendbar:

  • Brücken,
  • Trogbauwerke,
  • Stütz- und Lärmschutzwände auch aus Gabionen und
  • Verkehrszeichenbrücken.

Für Brücken, Stütz- und Trogbauwerke sowie Lärmschutzwände kann der Zeitaufwand bis zu einer Bauwerksfläche von 5000 m² ermittelt werden. Die Ermittlung des Zeitaufwandes kann auch für Schrägseil- und Hängebrücken erfolgen, allerdings mit der Einschränkung, dass der Zeitaufwand für die Prüfung der Abhängungen (Seile bzw. Kabel) nicht in den Grundleistungen der Leistungsbeschreibungen enthalten ist. Diese Prüfungen sind als Besondere Leistungen zu beauftragen. Der Grund liegt in der Vielzahl unterschiedlicher Ausbildungen der Abhängungen und der unterschiedlichen Arten von Prüfungen, z. B. handnahe Prüfung oder Seilbefahrungs-geräte.

In Teil V sind die technischen Regelwerke und Richtlinien für die Bauwerksprüfung zusammen-gestellt. Diese sollten zum Vertragsbestandteil erklärt werden.

Der Teil VI enthält Vordrucke für die Vertragsgestaltung.

In Teil VII sind Arbeitshilfen für die Durchführung von Bauwerksprüfungen zusammengestellt.

Die VFIB-Empfehlung richtet sich an alle öffentlichen Baulastträger von Ingenieurbauwerken an Straßen und Wegen. Sie soll bei der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten helfen.

Privaten Baulastträgern bleibt es unbenommen, sich ebenfalls an den VFIB-Empfehlungen zu orientieren.

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