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Vfib - Brückenbau
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Wir über uns

Die Bauwerksprüfung erfolgt in einem genormten Verfahren nach DIN 1076 'Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung'. Danach sind die Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützwände, Tunnel und Lärmschutzwände regelmäßig alle 3 Jahre einer einfachen Prüfung (kurz 'EP') und alle 6 Jahre einer Hauptprüfung (kurz 'HP') zu unterziehen. Aus besonderen Anlässen, wie z.B. nach Hochwasser, werden Sonderprüfungen (kurz 'SP') durchgeführt. Die regelmäßige Überwachung und Prüfung stellt sicher, dass eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt, bewertet und beseitigt werden können, bevor größere Schäden auftreten oder die Verkehrssicherheit entscheidend beeinträchtigt wird.

Die Sicherheit von rund 120.000 Straßenbrücken in Deutschland liegt in vielen Händen. Dazu zählt insbesondere der Bund, der die Unterhaltung von rund 38.000 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung (Art 85 GG) den Ländern übertragen hat. Die Länder selber unterhalten ihre eigenen Brücken als Baulastträger für ihre Landes- oder Staatsstraßen. Auch die Kreise und Kommunen tragen Verantwortung für weitere Brücken im Zuge von Kreis- bzw. Gemeindestraßen.

Die Bauwerkssicherheit ist längst nicht mehr auf die Verwaltungsseite beschränkt. Mittlerweile bieten Fachbüros, die sich auf die Bauwerksprüfung spezialisiert haben, den Baulastträgern ihre Dienste an.

Übrigens:
Allein die Gesamtfläche aller Straßenbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen in Deutschland beträgt über 29 Millionen Quadratmeter. Das entspricht einer Fläche von mehr als 3800 Fußballfeldern.

 

Die DIN 1076 stellt für alle Akteure in den Verwaltungen und den Büros, die sich um die Bauwerkssicherheit kümmern, eine gemeinsame Arbeitsanweisung dar. Dass diese Norm keine bloße Theorie bleibt, sondern praxisnah angewendet wird, dafür sorgen unsere vier Ausbildungsstätten in Bochum, Dresden, Feuchtwangen und Lauterbach. Ihre Referenten sind hoch qualifizierte Fachleute mit langjährigen Erfahrungen, die auch das ‚richtige Händchen’ haben, ihr Wissen und ihre Erfahrungen an den Brückenprüfer-Nachwuchs weiter zu geben. Damit die Ausbildung in allen Ausbildungsstätten einheitlich auf hohem Niveau stattfindet, erfolgt die Auswahl qualifizierter Referenten und die Zusammenstellung bewährter Lehrpläne Hand in Hand mit unserem Beirat. Die einwöchigen Lehrgänge werden durch eine Prüfung abgeschlossen. Hierfür erstellt der Beirat einen bundesweit einheitlichen Fragenkatalog, der ständig an aktuelle technische Entwicklungen angepasst wird. Damit ist für Kontinuität und bundesweit gleiche Qualität der Fortbildung der Bauwerksprüfung gesorgt, was durch ein einheitliches Lehrgangszertifikat (siehe Abbildung) dokumentiert wird.

VFIB – c/o Ingenieurkammer-Bau NRW I Carlsplatz 21 I 40213 Düsseldorf I Tel.: 0211 / 130 67 - 128 I Fax: 0211 / 130 67 - 150 I E-Mail: vfib@ikbaunrw.de