Diese Website weiterempfehlen
Registrierte Zertifikate » zur Liste registrierter Zertifikatsinhaber
Seit Anfang 2009 werden in den Ausbildungsorte Zertifikate nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ausgestellt. Soweit Zertifikatsbesitzer und die Ausbildungsorte es wünschen bzw. es beantragt haben und dem VFIB entsprechende Daten zugeleitet haben, werden die ausgegebenen Zertifikate in einer Liste dargestellt, die nach verschiedenen Kriterien sortiert und gefiltert werden kann: hier
Diese nach §13 der VFIB-Prüfungsordnung zu führende Liste zählt in Kürze bereits über 1000 Einträge. Einige Lehrgangstermine konnten noch nicht vollständig berücksichtigt werden, weil entsprechende Aufnahmewünsche bisher dem VFIB nicht vorliegen.
Sie können als Besitzer eines VFIB-Zertifikates, das auf der Grundlage der neuen Prüfungsordnung seit Anfang 2009 erworben wurde, die Listenaufnahme bei der VFIB-Geschäftsstelle beantragen: hier
Nach Ablauf der 6-jährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikates wird die Listeneintragung gelöscht, sofern vorher keine entsprechende Verlängerung erfolgreich beantragt wurde.
Auf Antrag kann bei der VFIB-Geschäftsstelle die Gültigkeitsdauer um weitere 6 Jahre verlängert wird, wenn nachgewiesen wird, dass
- in den zurückliegenden sechs Jahren mind. fünf lngenieurbauwerke nach DIN 1076 geprüft worden sind oder
- im letzten Jahr der 6-jährigen Gültigkeit eine Nachschulung durch einen vom VFIB hierzu anerkannten Lehrgang erfolgt ist.
Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor und spätestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Natürlich können Sie auch bei der VFIB-Geschäftsstelle beantragen, die Listeneintragung des Zertifikates zu beenden oder bei Änderung des Namens oder des Wohnortes bzw. Dienstortes zu ändern.
Diese empfängerbezogene Zertifikatliste auf der VFIB-Homepage ist eine freiwillige VFIB-Serviceleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Da diese Listeneintragung bisher weitestgehend im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt, ist die Leistung zurzeit gebührenfrei. VFIB ist um eine zeitnahe Listeneinstellung bemüht, sobald die Ausbildungsstätten entsprechende Angaben und Unterlagen liefern, die die Zertifikatsaushändigung zweifelsfrei belegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.