Zulassung zur Prüfung

Für die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Zertifikats im Rahmen des Grundlehrgang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zur Prüfung werden folgende Personen zugelassen:
    a) Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums der Studienrichtung Bauingenieurwesen, das mit dem akademischen Grad „Dipl.-Ing.“ abgeschlossen wurde.
    b) Personen, die ein Bachelorstudium in der Vertiefungsrichtung „konstruktiver Ingenieurbau“ erfolgreich abgeschlossen haben.
    c) Personen mit einem erfolgreichen Abschluss eines anderen technischen Studiengangs mit qualifizierten Leistungsnachweisen in den Bereichen
       - Technische Mechanik (insbesondere Statik) sowie
       - Stahlbau und Massivbau
    d) Personen, welche die Voraussetzungen der Abschnitte a) bis c) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden. Der Beirat kann dafür eine Entscheidergruppe einsetzen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Prüfung besteht nicht.

  • 5 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau nach Erlangung des Studienabschlusses im Bauingenieurwesen, davon mindestens 2 Jahre (in Summe):
    - im Brückenbau und/oder
    - Mitarbeit bei der Bauwerksprüfung nach der DIN 1076.

    Diese Anforderungen sind über die Vorlage folgender Unterlagen nachzuweisen:
    • Abschlussurkunde
    • Lebenslauf
    • Tätigkeitsnachweise, Referenzen.
       
  • Teilnahme am Lehrgang für Ingenieurinnen und Ingenieure der Bauwerksprüfung ohne Fehlzeiten, dokumentiert durch Unterschrift auf den Anwesenheitslisten.

Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Prüfungsordnung » vorgenommen.