Häufig gestellte Fragen

Fragen zu den Lehrgängen

Welche Lehrgänge sind vom VFIB zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Der VFIB bietet Lehrgänge zur Verlängerung des Zertifikates an: Den „Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“, den „Praxislehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“, den „Lehrgang über zerstörungsfreie Prüfverfahren für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“.
Weitere anerkannte Lehrgänge finden Sie hier.
 

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An welchen Standorten können die Lehrgänge des VFIB besucht werden?
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Der VFIB bietet Lehrgänge in Bochum (Ingenieurakademie West), in Feuchtwangen (Bayerische Bauakademie), in Dresden (Ingenieurkammer Sachsen), in Lauterbach (Bauakademie Hessen-Thüringen) und in Wismar (Hochschule Wismar) an.
 

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Welches sind die Prüfungsvoraussetzungen zur Erlangung des Zertifikats?
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Ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium des Bauingenieurwesens, 5-jährige Berufserfahrung im Konstruktiven Ingenieurbau, nachweisbare Kenntnisse bezüglich der Anwendung des Programms „SIB-Bauwerke“.
 

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Wie lang ist die Gültigkeit des Zertifikates?
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Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates beträgt sechs Jahre, maßgebend ist das Jahr der Ausstellung.
 

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Zertifikat verlängert wird?
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Vor Ablauf der 6-jährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikates ist eine Verlängerung der Gültigkeit um weitere 6 Jahre auf Antrag bei der Geschäftsstelle möglich. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor und spätestens 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

Antrag auf Verlängerung des Zertifikats »
weitere Hinweise zum Antrag auf Verlängerung des Zertifikats »
 

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Wie erfolgt eine Verlängerung des Zertifikats?
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Vor Ablauf der 6-jährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikates ist eine Verlängerung Gültigkeit um der weitere 6 Jahre auf Antrag bei der Geschäftsstelle möglich. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor und spätestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Dem Antrag müssen die o.g. Nachweise beigefügt sein.
 

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Werden auch Lehrgänge andere Veranstalter zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Auf der Homepage des VFIB finden Sie eine Zusammenstellung der vom VFIB anerkannten Lehrgänge. Der VFIB ist bemüht das Angebot von Lehrgängen stetig zu erweitern.
 

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Wird der Erfahrungsaustausch des VFIB auch zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Die Prüfungsordnung schreibt vor, dass mindestens 2 zweitägige Lehrgänge für die Verlängerung des Zertifikates besucht werden müssen. Da es sich beim Erfahrungsaustausch um eine 1-tägige Veranstaltung handelt, kann dieses nicht für die Verlängerung anerkannt werden.
 

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Können für die Teilnahme an Lehrgängen des VFIB und am Erfahrungsaustausch Fortbildungspunkte erworben werden?
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Grundsätzlich ist dies möglich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Ingenieurkammer.
 

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Wo melde ich mich für einen Lehrgang an?
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Die Anmeldung für die Lehrgänge findet bei den jeweiligen Veranstaltern direkt statt. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter „Lehrgänge“ und „Fortbildungsstandorte“.
 

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Wieso werden nur bestimmte Lehrgänge der Veranstalter für die Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Die Aufgabe des VFIB ist es, die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 zu fördern. Lehrgänge, die nicht den Bereich der DIN 1076, d.h. die Überwachung und Prüfung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen, betreffen, sind für den Vereinszweck nicht direkt förderlich. Daher werden sie nicht für die Verlängerung des Zertifikates anerkannt.
 

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Werden praktische Tätigkeiten vor Erlangung des Studienabschlusses im Bauingenieurwesen auf die geforderte 5-jährige Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau anerkannt?
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Zeiten mit Tätigkeiten im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus vor Erlangung des notwendigen Studienanschlusses sind als Praktikum anzusehen, können aber nicht auf die Mindestzeiten von 5 Jahren angerechnet werden.
 

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Wer benötigt das Zertifikat?
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Für Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Firmen, die sich bei Baulastträgern um Aufträge zur Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 bewerben wollen, ist es sinnvoll ein Zertifikat vorlegen zu können, denn immer mehr Baulastträger verlangen diesen Nachweis als ein Kriterium zur Überprüfung der Eignung der Bewerber.
 

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Ist eine Teilnahme am Grundlehrgang auch ohne Absolvierung der Prüfung sinnvoll?
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Die Teilnahme am „Grundlehrgang Bauwerksprüfung“ ohne Prüfung ist für alle Interessierten sinnvoll, die Ihr Wissen um die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 erweitern wollen und sich nicht bei einem Baulastträger um Aufträge zur Durchführung von Bauwerksprüfungen bewerben wollen.
 

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Wieso werden Kenntnisse von SIB-Bauwerke als Prüfungsvoraussetzung gefordert?
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Die Straßenbauverwaltungen der Länder und eine große Anzahl weiterer Baulastträger setzen das Programmsystem SIB-Bauwerke zur Erfassung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ein. Da das Zertifikat als ein Kriterium zur Vergabe von Bauwerksprüfungen dient, erwarten dieses Baulastträger, dass der Auftragnehmer die Daten in der Form erfassen und übergeben kann, die der Baulastträger verwenden kann. Die dieses in den meisten Fällen das Programmsystem SIB-Bauwerke ist, müssen die Teilnehmer diese Erfahrungen nachweisen. Der Nachweis der Kenntnisse der Richtlinie für die einheitliche Erfassung und Bewertung der Ergebnisse von Bauwerksprüfungen (RI-EBW-PRÜF) reicht dafür nicht aus.

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