Gremien

Das Hauptorgan des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die über die grundsätzlichen Zielsetzungen entscheidet sowie den Haushalt beschließt.
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Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mind. einmal jährlich auf Einladung des Vorstandes zusammen.

Sie bestimmt die Zielsetzung des VFIB, wählt den Vorstand und beruft zwei Rechnungsprüfer, bestätigt den Beirat und beschließt:

  • auf Vorschlag des Vorstands über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern
  • den Haushalt und die Höhe der Beiträge sowie die Beitragsordnung
  • die Entlastung des geschäftsführenden Vorstands
  • Satzungsänderungen
  • über alle Fragen bzgl. Inhalte und Qualitätssicherung der angebotenen Aus- und Fortbildungslehrgänge
  • die vom Beirat vorgeschlagene Prüfungsordnung.

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Der Vorstand verantwortet die strategischen Maßnahmen und vertritt den Verein nach außen und innen. Er wird durch die Geschäftsstelle unterstützt.
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Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Ihm gehören der geschäftsführende Vorstand gem. §28 BGB und bis zu 6 Beisitzer an. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Er bereitet alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor und führt diese aus. Im Innenverhältnis trifft der Vorstand die notwendigen Entscheidungen und nimmt die Interessen der Mitglieder zwischen den Mitgliederversammlungen wahr.

VFIB-Vorstand (von rechts: MR Dipl.-Ing. Lutz Mandel, Prof. Dr.-Ing. Uwe Willberg, Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz, Dipl.-Ing. Klemens Anwander, Dr. sc. techn. Hans Grassl, Frau Dipl.-Ing. Tabea Neumann-Schwarzkopf, Prof. Dipl.-Ing. Werner Pfisterer, nicht im Bild Dr-Ing Herbert Duda)

Mitglieder des Vorstands:
Vorsitzender
MR Dipl.-Ing Lutz Mandel
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stellvertretender Vorsitzender
Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz
Ingenieurkammer Sachsen

Schatzmeister
Dipl.-Ing. Klement Anwander
Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Beisitzer
Dipl.-Ing. Herbert Duda
Ingenieurkammer Hessen

Dr. sc. techn. Hans Grassl
Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen

Dipl.-Ing. Tabea Neumann-Schwarzkopf
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Prof. Dipl.-Ing. Werner Pfisterer
Deutscher Städtetag

Prof. Dr.-Ing. Uwe Willberg
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern

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Der Beirat entwickelt das Gesamtkonzept der Aus- und Fortbildung sowie die bundesweit gültigen Inhalte und die laufende Qualitätssicherung der einzelnen Lehrgänge. Ihm gehören besonders fachkundige und erfahrene Personen aus dem Bereich der Bauwerksprüfung an.
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Beirat
Der Beirat beruft seine Mitglieder für 5 Jahre selbst und lässt dies von der Mitgliederversammlung bestätigen. Er berät die Mitgliederversammlung und den Vorstand in allen Fragen der Aus- und Fortbildung. Zu den Inhalten und der Qualitätssicherung der Lehrgänge hat der Beirat ein Vorschlags- und ein uneingeschränktes Vetorecht.
Damit die Ausbildung an allen Standorten einheitlich auf hohem Niveau stattfindet, erfolgt die Auswahl der Referenten und die Zusammenstellung bewährter Lehrpläne Hand in Hand mit dem Beirat. Die einwöchigen Lehrgänge werden durch eine Prüfung abgeschlossen. Hierfür erstellt der Beirat einen bundesweit einheitlichen Fragenkatalog, der ständig an aktuelle technische Entwicklungen angepasst wird.
Damit ist für Kontinuität und bundesweit gleiche Qualität der Fortbildung der Bauwerksprüfung gesorgt, was durch ein einheitliches Lehrgangszertifikat dokumentiert wird.
Dem Beirat gehören satzungsgemäß mindestens folgende Organisationen/Stellen an:

  • Bundesrepublik Deutschland (ein(e) Vertreterin/Vertreter des zuständigen Bundesministeriums),
  • Bundesländer, in denen ein Ausbildungsstandort für Ingenieurinnen/Ingenieure der Bauwerksprüfung eingerichtet ist ( jeweils ein(e) Vertreterin/Vertreter der Landesverwaltung),
  • Ingenieurkammern der Länder, in denen ein Ausbildungsstandort für Ingenieurinnen/Ingenieure der Bauwerksprüfung eingerichtet ist (jeweils ein(e) Vertreterin/Vertreter der Landesingenieurkammer),
  • Kommunale Spitzenverbände (ein(e) Vertreterin/Vertreter),
  • Bundesingenieurkammer (ein(e) Vetreterin/Vertreter),
  • Vorsitzender des Vereins (kraft Amtes mit Rede- und Antragsrecht).

Der Beirat hat folgende Mitglieder:

Vorsitzender
BD Andreas Jackmuth
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Stellvertret. Vorsitzender
Dipl.-Ing. Ronny Seidel
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Mitglieder

Dipl.-Ing. (FH) Klement Anwander
Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Dipl.-Ing. Matthias Gebauer
Ingenieurbüro Grassl GmbH
Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

BD Uwe Grimsehl
Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Dipl.-Ing. Thomas Häuber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Dipl.-Ing. Ralph Holst
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat "Grundsatzfragen der Bauwerkserhaltung"

Dr.-Ing. Burkhard Jüdt
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Dipl.-Ing. Daniele Kunze
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern

Prof. Dr.-Ing. Martin Mertens
Ingenieurakademie West

BOR’in Gabriele Pescken
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Referat WS 12

BD René Pinnel
Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Referat 48

Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz
Ingenieurkammer Sachsen

Felix Albrecht M. Eng.
Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement

Dipl.-Ing. Andreas Roep
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,
Niederlassung Flensburg

Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger
Bauakademie Hessen-Thüringen e.V.

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