
Stundensatzempfehlungen für Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
In Anlehnung an die Regelung für die Prüfingenieure in der „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ empfiehlt der VFIB die Stundensätze der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf Grundlage des „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ festzulegen.
(→ www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tv-l.html)
Die Angaben zu den Entgeltgruppen und Entwicklungsstufen sind im TV-L, Anlage B zu finden.
In der VFIB-Empfehlung sind folgende Stundensätze enthalten:
- für den Bauwerksprüfingenieur: 1,5 v. H. der Entwicklungsstufe 6 der Entgeltgruppe E 13
- für den Assistenten: 1,5 v. H. der Entwicklungsstufe 6 der Entgeltgruppe E 9b.
Der jeweilige Betrag ist auf volle Euro aufzurunden. Daraus kann auch ein gemittelter Stundensatz der Bauwerksprüfung als Mittelwert aus den o. g. Entgeltgruppen gebildet werden. Der Stundensatz beinhaltet nicht die Umsatzsteuer.
Tab. 1: Stundensätze Bauwerksprüfer / Assistent
Gültigkeitszeitraum Stundensatz Bauwerksprüfingenieur Stundensatz Assistent
01.01.2021 – 30.11.2022 1,5% v. 5.872,94 € = 89 €/h 1,5% v. 4.303,46 € = 65 €/h
01.12.2022 – 30.10.2024 1,5% v. 6.037.38 € = 91 €/h 1,5% v. 4.423.96 € = 67 €/h
01.11.2024 – 31.01.2025 1,5% v. 6.237,38 € = 94 €/h 1,5% v. 4.623,96 € = 70 €/h
01.02.2025 – 31.10.2025 1,5% v. 6.580,44 € = 99 €/h 1,5% v. 4.878,28 € = 74 €/h
Nachrichten
03.04.2025 - 18. Mitgliederversammlung des VFIB e.V. in Berlin
Am 03.04.2025 fand in der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes in Berlin die 18. Mitgliederversammlung des VFIB e.V. statt. In deren Rahmen wurde ein neuer Vorstand mit Herrn Dipl.-Ing. Robert Bayerstorfer (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) als Vorsitzenden, Herrn Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz (Ingenieurkammer Sachsen) als Stellvertreter und Herrn Dipl.-Ing. Klement Anwander (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) als Schatzmeister gewählt.
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12.11.2024 - Stundensatzempfehlungen für Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
In Anlehnung an die Regelung für die Prüfingenieure in der „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ empfiehlt der VFIB die Stundensätze der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf Grundlage des „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ festzulegen.
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