
Neuer VFIB-Stempel für Zertifikatsinhaber

Bei der letzten Mitgliederversammlung am 27.3.2014 in Fulda wurde u.a. beschlossen, allen registrierten Zertifikatsinhabern auf Antrag einen Stempel zur Verfügung zu stellen, mit dem sie den Besitz des VFIB-Zertifikats auf Angeboten und Prüfberichten prägnant dokumentieren können. Der Stempel weist neben dem Vereinskurznamen den Namen des Zertifikatsinhabers und die Zertifikatsnummer auf.
Der neue Stempel des VFIB kann schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des VFIB bestellt werden. Antragsformulare finden Sie ab sofort auf der Homepage unter der Rubrik „Dokumente & Formulare“.
Vorstand und Beirat des VFIB würden es sehr begrüßen, wenn viele Zertifikatsinhaber dieses neue Angebot nutzen würden, um das Qualitätsmerkmal des VFIB-Zertifikats einem möglichst großem Kreis der Baulastträger besser bekannt zu machen.
Nachrichten
03.04.2025 - 18. Mitgliederversammlung des VFIB e.V. in Berlin
Am 03.04.2025 fand in der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes in Berlin die 18. Mitgliederversammlung des VFIB e.V. statt. In deren Rahmen wurde ein neuer Vorstand mit Herrn Dipl.-Ing. Robert Bayerstorfer (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) als Vorsitzenden, Herrn Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz (Ingenieurkammer Sachsen) als Stellvertreter und Herrn Dipl.-Ing. Klement Anwander (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) als Schatzmeister gewählt.
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12.11.2024 - Stundensatzempfehlungen für Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
In Anlehnung an die Regelung für die Prüfingenieure in der „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ empfiehlt der VFIB die Stundensätze der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf Grundlage des „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ festzulegen.
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